Private Campingvermietung in Vedène, Provence-Alpes-Côte D'azur

Gelände für
Zelte sind erlaubt Wohnwagen sind nicht erlaubt Minivans sind erlaubt Wohnmobile sind nicht erlaubt
Gegend
250 m²

Ihr Gastgeber, Thierry

Mitglied seit Juni 2023. Antwortet innerhalb von antwortzeit (stunden) weniger als 1h 25% Reaktionszeit.

Ausstattung

  • Trinkwasser
  • Grillplatz
  • Strom
  • Separate Toiletten
  • WLAN
  • Internet
  • Separate Solardusche
  • Eigener Kühlschrank
  • Fahrradkeller
  • Parken vor Ort
  • Picknicktisch
  • Geschlossenes Gelände
  • Eigener Eingang
  • Zug oder Bus
  • Geschäfte
  • V/E Station
  • Fahrräder zur Selbstbedienung
+ mehr

Beschreibung

Ode à Albertine bietet Ihnen Stellplätze in einem privaten Garten im Delta von Avignon, Isle-sur-la-Sorgues und Châteauneuf-du-Pape.
Der Standort ist ideal gelegen, um die Region in einem Umkreis von 30 Kilometern zu erkunden, insbesondere für Anhänger der kleinen Königin.
Guten Tag,
Ich bin Thierry und 59 Jahre alt. Ich biete Ihnen eine private Grundstücksfläche in der Provence in der Nähe von Avignon an.
Dieser Ort verfügt über die notwendigen Annehmlichkeiten für eine ruhige Reiseetappe, wie zu Hause.
Dieses kleine sonnige Nest, ideal gelegen im Herzen der Provence, am Fuße des Ventoux, öffnet Ihnen die Türen zu den Perlen meiner Region, zu den Düften, Farben, Lichtern und lokalen Entdeckungen.
Ich bin in Avignon geboren und biete Ihnen meine ganz persönliche Erfahrung mit einem Leben à la "Pagnol" an, damit diese Etappe Ihrer Reise eine bewegende Erinnerung bleibt.

(Website verborgen)(Telefonnummer verborgen)

Die Gegebenheiten

Das Camp Ode à Albertine ist ein eingezäunter, grasbewachsener Entspannungsbereich, ein Garten mit provenzalischen Essenzen, mit Lavendel, Rosen, Lorbeer, Olivenbäumen, Maulbeerbäumen und anderen Obstbäumen.
Mit einer Lage, die von morgens an sonnig und am späten Nachmittag schattig ist, wird das Ganze von einem provenzalischen Mazet mit seinen warmen Steinen geschützt.
Vor Ort gibt es eine konventionelle Toilette, eine solarbetriebene Außendusche, einen Picknicktisch, eine Sitzecke auf der Terrasse mit WLAN unter einer gemütlichen Laube mit zarter Beleuchtung für sternenklare Nächte.
Eine kleine Bibliothek steht zur Verfügung, etwas abseits befindet sich eine Kaffeeecke unter einem Olivenbaum.
Es gibt angrenzende Nachbarschaften, die Stellplätze sind jedoch sehr ruhig.
Camp Nicht für Kinder geeignet. Haustiere sind nicht erlaubt (Hygiene).

Die Plätze

Flaches und leicht zugängliches Gelände!
Auf flachem, halbstädtischem Privatgrundstück mit Grasfläche werden 5 + 1 Stellplätze angeboten,
Im Garten gibt es x 6 Stellplätze INSGESAMT, die für durchschnittlich zwei Personen pro Stellplatz vorgesehen sind.
Es gibt x 2 Stellplätze, ideal für Vans, Lieferwagen oder kleine Wohnmobile (weniger als 6 Meter) mit einer Fläche von jeweils ca. 30 m², von denen x 1 im Gras liegt (er dient auch als Bouleplatz) und der andere im Gras.
Es gibt x 4 halbschattige Zeltplätze von ca. 12 bis 20 m², die mit Gras bewachsen sind.

Die sanitären Anlagen

Im Sanitärbereich gibt es eine neue Toilette mit einem Waschbecken in einem 4 m² großen Holzunterstand.
Im Freien gibt es eine unabhängige, überdachte Solardusche auf halber Höhe.
Es besteht die Möglichkeit, die Kästen zu entleeren. Container für die Mülltrennung sind ebenfalls vorhanden.

Die Ausstattung

6 A pro Steckdose auf der gesamten Parzellenfläche. Dedizierte Poller für Solarbeleuchtung.
Werkstatt für die Wartung oder kleine Reparaturen von Fahrrädern, Motorrädern, anderen.
Keine Kochausrüstung außer dem zur Verfügung gestellten Grill (Kohle muss gestellt werden) und einer Mikrowelle.
Es gibt auch ein großes Spülbecken für Geschirr und einen gemeinsam genutzten Kühlschrank vom Typ "amerikanisch" (ein Regal pro Partie) mit Frischwasser.
Auf den Zeltplätzen gibt es niedrige Tische.

Die Aktivitäten

In einem Umkreis von 20 km für Aktivitäten und Entdeckungen :
Aktivitäten:
Baumklettern, Bus, Flugplatz, Schwimmen, Bar, Freizeitanlage, Wassersportanlage, Reitzentrum, Stadtzentrum, Schloss, Kino, Geschäfte, Geldautomat, SNCF-Bahnhof, Gas, Golf, Kaufhaus, Krankenhaus, Karting, See, Berge, Museum, Arzt, Touristeninformation, Paintball, Wasserpark, Vergnügungspark, Nationalpark, Naturpark, Apotheke, Schwimmbad, Aussichtspunkt, landwirtschaftliche Produkte, Weinbauprodukte, Boulespiel, Angeln, Wandern, Restaurant, Fluss, Sehenswürdigkeit, Aufblasstation, Waschanlage, Tankstelle, Supermarkt, Picknicktisch, Sportplatz, Theater, Dorf, Fahrrad, Tierarzt, WC, Kirche, Reiten.
Entdeckungen:
Lokale Entdeckungstouren, die Sie vor allem nicht verpassen sollten: 1 Avignon, Papstpalast. 2 Isle sur la Sorgues, le marché Dominical, 3 Orange, le théâtre antique, 4 Gordes, le village, les Bories, 5 Les beaux de Provence, le vieux village, 6 Saint-Didier, l'abbaye de Sénanque, 7 Vers Pont du gars, Le pont du gars, 8 Vaison-la-romaine, la vieille ville, 9 Saint-Rémy-de-Provence, das Dorf, 10 Rousillon, das Dorf und die Ocker, 11 Fontaine de Vaucluse, der Schlund, 12 Arles, die Arena, 13 Bédouin, Le Ventoux, 14 Beaume de Venise & Vacqueyras, die Spitzen von Montmirail, 15 Monieux, die Schluchten der Nesque, Weiter, so viele, und so viele andere schöne Dinge! Lächeln Sie, es ist die Provence, die Sie empfängt.

Andere Dinge

Camp Nicht für Kinder geeignet.
Haustiere nicht erlaubt (Hygiene).
Hygiene und Unterbringung während eines Wanderlagers
Dieses Dokument listet Empfehlungen für Wanderlager auf.
Sensibilisierung für die Zubereitung von Mahlzeiten.
Obligatorische Belehrung über Küchen- und Körperhygiene, um den Gesundheitszustand der Personen zu erhalten.
Zubereitung der Mahlzeiten
Sauberkeit der Hände und der Speisen.
Zubereitung und sofortiger Verzehr der Mahlzeit.
Bei Produkten vom Bauernhof :
- Eier verbieten, es sei denn, sie werden hart gekocht verzehrt.
- Die Milch abkochen.
Wahl des Ortes für die Zubereitung der Mahlzeiten:
- Weit weg von Mülltonnen, Sanitäranlagen, Staub und anderen Zelten, am besten im Schatten.
- Die Ausrüstung sollte gereinigt und desinfiziert werden.
- Vermeiden Sie stagnierendes Wasser.
- Vermeiden Sie die Anziehungskraft von Tieren.
- Vorbeugung gegen gewöhnliche Gefahren oder Feuer (stabiler, hoch gelegener Kocher) und Haushaltsunfälle (Schnitte, Verbrennungen).
Beschaffung, Transport und Lagerung von Lebensmitteln
Beim Transport von verderblichen Lebensmitteln (Versorgung) sollten kurze Transportwege und die Verwendung von Kühltaschen oder geeigneten Beuteln vorgesehen werden.
Die Versorgung mit Trinkwasser
- Verwenden Sie Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserzertifikat).
- Erneuern Sie gelagertes Wasser, das als Getränk verwendet wird, zweimal täglich.
- Verwenden Sie bei Bedarf Aufbereitungsmöglichkeiten.
Welche Art von Lebensmitteln wird in Zelten empfohlen?
Empfohlen werden Lebensmittel, die bei Raumtemperatur stabil sind.
Der Umgang mit Müll
Müll, Hausmüll und Mülltrennung werden in speziellen Behältern mit wasserdichten Beuteln und Deckeln an einem Ort gesammelt, der sich nicht in der Nähe des Ortes befindet, an dem die Mahlzeiten zubereitet werden, und so oft wie möglich entsorgt.

Kurzinformation erstellt anhand der Texte und Dokumente :
Instruktion Nr. 02-124JS vom 9. Juli 2002 zur Festlegung der Bedingungen für die Lebensmittelhygiene in Ferienaufenthalten in Zelten.
Instruktion Nr. 03-020 vom 23. Januar 2003 über Mini- und Campingaufenthalte

Empfehlungen zu den Hygienebedingungen für die Zubereitung von Mahlzeiten im Rahmen von Ferienaufenthalten in festen Lagern oder Wanderlagern


Regeln

HAUSORDNUNG
CAMPINGPLÄTZE, WOHNWAGENPARKS ODER RESIDENZPARKS FÜR FREIZEITAKTIVITÄTEN.
I. - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Bedingungen für die Zulassung und den Aufenthalt
Um einen Campingplatz betreten, sich dort niederlassen oder sich dort aufhalten zu dürfen, muss man vom Betreiber oder seinem Vertreter dazu ermächtigt worden sein.
Letzterer ist verpflichtet, für die gute Ordnung auf dem Campingplatz und die Einhaltung der vorliegenden Campingplatzordnung zu sorgen.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz bedeutet, dass Sie die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung akzeptieren und sich verpflichten, sie einzuhalten.
Niemand kann auf dem Campingplatz ein Domizil einrichten.
2. Polizeiliche Formalitäten
Minderjährige, die nicht von ihren Eltern begleitet werden, werden nur mit einer schriftlichen Genehmigung der Eltern zugelassen.
In Anwendung von Artikel R. 611-35 des Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Asylrecht) ist der Verwalter verpflichtet, den Gast mit ausländischer Staatsangehörigkeit bei seiner Ankunft ein individuelles Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Diese muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
1° Den Namen und die Vornamen ;
2° Das Geburtsdatum und den Geburtsort ;
3° Die Staatsangehörigkeit ;
4° Den gewöhnlichen Wohnsitz.
Kinder unter 15 Jahren können auf der Karteikarte eines Elternteils aufgeführt werden.
3. Einrichtung
Die Freiluftunterkunft und das dazugehörige Material müssen an dem angegebenen Standort gemäß den vom Betreiber oder seinem Vertreter erteilten Anweisungen aufgestellt werden.
4. Empfangsbüro
Geöffnet von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Im Empfangsbüro erhalten Sie alle Informationen über die Dienstleistungen des Campingplatzes, die Versorgungsmöglichkeiten, die Sportanlagen, die Sehenswürdigkeiten der Umgebung und verschiedene Adressen, die Ihnen nützlich sein können.
Ein System zur Sammlung und Bearbeitung von Beschwerden wird für die Gäste bereitgehalten.
5. Aushang
Die vorliegende Hausordnung wird am Eingang des Campingplatzes und im Empfangsbüro ausgehängt. Sie wird jedem Kunden auf Anfrage ausgehändigt.
Die Preise für die verschiedenen Leistungen werden den Kunden gemäß den durch Erlass des für Verbraucherfragen zuständigen Ministers festgelegten Bedingungen mitgeteilt und können an der Rezeption eingesehen werden.
6. Modalitäten der Abreise
Die Klienten werden gebeten, die Rezeption am Vorabend ihrer Abreise über diese zu informieren.
Kunden, die beabsichtigen, vor der Öffnungszeit des Empfangsbüros abzureisen, müssen am Vortag die Zahlung für ihren Aufenthalt leisten.
7. Lärm und Ruhe
Die Gäste werden gebeten, Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.
Tongeräte sind entsprechend einzustellen.
Das Schließen von Autotüren und Kofferräumen sollte so leise wie möglich sein.
Hunde und andere Tiere dürfen nie frei herumlaufen.
Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, wenn ihre Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind, nicht anwesend sind.
Der Verwalter sorgt für die Ruhe seiner Gäste, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Ruhe herrschen muss.
8. Besucher
Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem Campingplatz zugelassen werden, wobei die Verantwortung bei den Campern liegt, die sie empfangen.
Der Gast kann einen oder mehrere Besucher an der Rezeption empfangen.
Die Autos der Besucher sind auf dem Campingplatz verboten.
9. Verkehr und Parken von Fahrzeugen
Innerhalb des Campingplatzes dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 5 km/h) fahren.
Das Fahren ist von 8.00 bis 18.00 Uhr erlaubt.
Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Campern gehören, die sich dort aufhalten.
Das Parken auf den üblicherweise von den Unterkünften belegten Plätzen ist strengstens verboten.
Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.
10. Benehmen und Aussehen der Einrichtungen
Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, die Hygiene und das Aussehen des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.
Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnsteine zu werfen.
Die Gäste müssen die Abwässer in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.
Hausmüll, Abfälle aller Art und Papier müssen in den Mülleimern entsorgt werden.
Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter strengstens untersagt.
Das Aufhängen der Wäsche erfolgt gegebenenfalls im gemeinsamen Wäschetrockner. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkünfte toleriert, unter der Bedingung, dass es diskret ist und die Nachbarn nicht stört.
Er darf niemals von Bäumen aus erfolgen.
Anpflanzungen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in die Bäume zu schlagen, Äste abzuschneiden oder Anpflanzungen vorzunehmen.
Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Einrichtung mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden umzugraben.
Für die Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Gelände oder den Einrichtungen des Campingplatzes ist der Verursacher verantwortlich.
Der Stellplatz, der während des Aufenthalts genutzt wird, muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seinem Einzug vorgefunden hat.
11. Sicherheit
a) Feuer.
Offene Feuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Die Kocher der Camper müssen in gutem Betriebszustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.
Im Falle eines Brandes ist sofort die Direktion zu benachrichtigen. Feuerlöscher können im Bedarfsfall benutzt werden.
Ein Erste-Hilfe-Kasten für den Notfall befindet sich im Empfangsbüro.
b) Diebstahl.
Die Direktion ist für die im Büro deponierten Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Aufsichtspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Anlage und muss der Leitung die Anwesenheit verdächtiger Personen melden.
Die Gäste werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherung ihrer Ausrüstung zu treffen; die Direktion lehnt jede Verantwortung in diesem Rahmen ab.
12. Spiele
In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele veranstaltet werden.
Der Versammlungsraum darf nicht für bewegte Spiele genutzt werden.
Kinder müssen immer von ihren Eltern beaufsichtigt werden.
13. Tote Garage
Unbesetztes Material darf nur nach Zustimmung der Schulleitung und nur an dem angegebenen Ort auf dem Gelände zurückgelassen werden. Diese Leistung ist kostenpflichtig.
14. Verstoß gegen die Hausordnung
Falls ein Bewohner den Aufenthalt der anderen Nutzer stört oder die Bestimmungen der vorliegenden Hausordnung nicht einhält, kann der Verwalter oder sein Vertreter, wenn er es für notwendig hält, den Bewohner mündlich oder schriftlich auffordern, die Störungen zu unterlassen.
Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach Aufforderung durch den Verwalter, die Hausordnung einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen.
Im Falle eines strafrechtlichen Verstoßes kann der Verwalter die Ordnungskräfte hinzuziehen.

Aktivitäten

  • Angeln
  • Bar/Restaurant
  • Clubs
  • Einkaufsmöglichkeit
  • Golf
  • Kanu/Kajak
  • Klettern
  • Kulturelles
  • Reiten
  • Schwimmen
  • Veranstaltungen
  • Wanderwege
  • Wohlbefinden
+ mehr

Fotos


Lage

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